Nach § 3 StBerG darf in Deutschland nur ein sehr kleiner Personenkreis vollumfängliche Hilfeleistung in Steursachen leisten. Hierzu gehören insb. Steuerberater und Rechtsanwälte. Hierbei betätigt sich der Steuerberater üblicherweise mit dem Alltagsgeschäft wie der Buchhaltung und der Ausfüllung von Steuererklärungen und der Steuerjurist widmet sich üblicherweise mit tieferen steuerrechtlichen Problemen, insb. in Einspruchs- und Klageverfahren. Wobei es einem Steuerberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz verboten ist, juristisch zu beraten und Verträge zu formulieren.
Mit über zwanzig Jahren Erfahrung auf dem Gebiet der Buchhaltung und auf dem Gebiet des Steuerrechtes finden Sie hier die optimale Kombination aus beidem. Sie haben den Vorteil z. B. die Beratung und Umsetzung der Unternehmensgründung, sowie der Erfüllung sämtlicher steuerrechtlichen Verpflichtungen aus einer Hand zu bekommen. Das spart Ihnen nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Weiterhin ist es hierdurch möglich problematische Kostellationen auch im Klageweg zu begeleiten, ohne dass mehrere Dienstleister eingeschaltet werden müssen, was auch Abstimmungsschwierigkeiten ausschließt.
Neben der Umsatzsteuer gehört die ESt zu der wichtigsten Steuerart in Dtl. Hierbei sind nicht nur die Themen Lohnsteuserklassen, Werbungskosten und Betriebsausgaben von imenser Bedeutung.
Sobald Sie eine Kapitalgesellschaft wie GmbH, UG odr auch nur einen Verein betreiben, kommen Sie an der Körperschaftssteuer oft nicht vorbei.
Kleinunternehmerregelung, Umsatzsteuerbefreiungen, aber auch die Kenntnisse um das genaue Besteuerungsverfahren machen die Umsatzsteuer zu einer komplizierten Materie für den Steuerpflichtigen.
Sowohl im Falle der Ebschaft, als auch bei einer Schenkung ist frühstmögliche Gestaltung wichtig um nicht mehr Steuern zu zahlen, als nötig.
Jeder Gewerbetreibende fällt grundsätzlich in den Anwendungsbeeich der GewSt und muss sich demnach mit dieser auseinandersetzen.
Für alle Grundbesitzer sind diese beiden Steuerarten nichts neues. Eine genaue Kenntnis über diese beiden Steuerarten kann auch hier nicht nur Geld, sonder auch viel Zeit sparen.
Auch wenn diese Formulierungen im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet werden, sind dies keine eigenen Steuerarten.
Neben diesen genanten Steuerarten gibt es weitere Steuern und Kommunalabgaben, wie z. B. die Hunde- und Zweitwohnugssteuern. Auch bei Fragen oder Problemen mit diesen, können Sie sich an unsere Kanzlei wenden.
Frühzeitige Beratung und Rechtsgestaltung kann Ihnen Geld und viele Nerven sparen. Kontaktieren Sie uns bevor Sie Tatsachen schaffen, damit Sie das Beste aus Ihrer jeweiligen Situation herausholen können.
Sowohl die Buchhaltung, als auch Mitarbeiterabrechnng sind von einer Vielzahl Fallstricken begleitet und kosten Ihnen teils viel Zeit und Geld, wenn Fehler entstehen. Geben Sie diese Tätigkeiten in fachliche Hände und nutzen Sie Ihre Zeit lieber für Ihr Kerngeschäft.
Mindestens ein Mal im Jahr muss die Buchhaltung abgeschlossen werden, Anlagevermögen, sowie AfA gebucht werden, was schnell sehr umfangreich und unüberschaubar werden kann. Nutzen Sie hierfür die Erfahrungen der Kanzlei SRS HESSE und vermeiden Sie Fehler.
Gerade durch die elektronischen Verfahren über Elster und eine Vielzahl von formalen Erfordernissen, ist es sinnvoll für Erklärungen und gerade für Steueranmelduungen sich geschulter Fachkräfte zu bedienen, um keine teueren Fehlern zu unterliegen. Dies stellt auch eine fachgerechte Prüfung von Steuerbescheiden sicher.
Auch wenn im Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt kein Anwaltszwang herrsch, ist das Wissen um viele Verfahrenregelungen unumgänglich um dieses Verfahren zu Ihrem Vorteil zu entscheiden.
Gerade im Klageverfahren sind oftmals Steuerpflichtige und auch Steuerberater überfordert. Profitieren Sie von den Erfahrungen aus einer Vielzahl von vor den Finanzgerichten für die Mandanten der Kanzlei SRS HESSE positiv entschiedenen Rechtsstreiten.
Sobald sich das Finanzamt für eine Prüfung oder Nachschau angemeldet haben, steigt der Puls. Sie müssen sich diesen nicht alleine stellen. Kontaktieren Sie uns und übergeben Sie dieses unangenehme Thema in fachliche Hände.
Egal ob für die Erstbeantragung und Verlängerungsanträge, als auch bei Rückforderung der Familienkassen geht es oft um erhebliche Werte, als auch um eine Vielzahl von zu beherrschenden Gesetzen und Urteilen.