Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 3 Recht zur Beratung und Vertretung
(1) Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.
(2) Sein Recht, in Rechtsangelegenheiten aller Art vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden aufzutreten, kann nur durch ein Bundesgesetz beschränkt werden.
(3) Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen.
Die wenigsten zahlen gerne Steuern. Nichts desto trotz trifft diese Pflicht einen Großteil der Gesellschaft. Um sich in der Fülle der steuerrechtlichen Regelungen zurecht zu finden, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche Positionen steuerpflichtig und welche abzugsfähig sind zu kennen und auch zu gestalten, sowie umzusetzen, benötigen Sie oftmals sehr viel Zeit und Kraft. Geben Sie diese Probleme in die richtigen Hände und nutzen Sie Ihre Zeit lieber für die wichtigen Dinge des Lebens.
Gründung, Führung und Liquidation
Sie sind Vertreter, Makler und wollen sich nicht mehr von Ihren Vertragspartnern erzählen lassen was in diesem Spezialbereicht wirklich gilt. Sie wollen mit weiteren Personen ein Unternehmen gründen und betreiben, dann sind eine Vielzahl von Regelungen zu beachten. Wir haben uns auf genau diese Themen spezialisiert, um Ihnen in diesen Bereichen Zeit und Geld zu sparen, damit Sie beides in Ihre Kernkompetenzen investieren können und nicht in ewige und kostenspielige Streitigkeiten.
Egal ob Betrug, Steuerhinterziehung, Insolvenzverschleppung oder ähnliche Straftaten im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit, sobald die Statsanwaltschaft, die Steuerfahndung oder die Polizei vor der Tür stehen und Ihnen diese Straftaten vorwerfen, gibt es nur noch zwei Dinge zu beherzigen. Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht, zeigen Sie Ihren Ausweis und kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt.
Sie haben eine Geschäftsidee, Sie wollen endlich Ihren beruflichen Traum verwirklichen oder einfach nur etwas mit Ihrem Hobby nebenbei verdienen? Dann stellt sich immer die Frage, ob diese Tätigkeit anzeigepflichtig oder gar genehmigungspflichtig ist, ob sie spezielle Abschlüsse benötigen oder ob der Staat Ihnen diese Tätigkeit verbieten kann. Sollten Ihnen diese Fragen durch den kopf gehen, verschwenden Sie nicht Ihre Zeit mit einer Suchmaschine im Internet, welche eher wie das Spiel stille Post funktioniert. Kommen Sie gleich zum Fachmann.
Gewerblicher Rechtsschutz
Gerade im geschäftlichen Bereich hat jeder schon davon gehört, dass mindestens ein Bekannter eine Abmahnung bekommen hat, weil ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, Urheberrecht oder auch Markenrecht vorgelegen haben soll. Oder ist es dieses Mal die Konkurrenz, welche sich nicht an die Vorgaben hält und Ihnen Ihr geschäftliches Wachstum damit erschwert? Dann sind Sie hier genau richtig. Frühzeitige Beratung spart Zeit, Kraft und Geld, im schlimmsten Fall sogar den Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten.